Führerscheinklassen

wir beraten dich gerne persönlich!

Autoführerschein

Klasse b


  • Was darf ich fahren? 
    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
  • Ausbildung
    • Theorie: 12 (bei Erweiterung 6) Doppelstunden Grundwissen  & 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Praxis: Grundausbildung & Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Lichtfahrten 

Mindestalter: 18 Jahre (oder 17)

Eingeschlossene Klassen: AM; L

Vorbesitz einer Klasse: nein

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Begleitetes Fahren mit 17
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Anhängerführerschein

Klasse bE


  • Was darf ich fahren?
    Fahrzeugkombinationen, die aus einen Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleitetes Fahren mit 17") 
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Vorbesitz einer Klasse: Kl. B
  • Ausbildung
    • Theorie: nicht vorgeschrieben
    • Praxis: Grundausbildung & Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde Lichtfahrt

Anhänger Führerschein

Klasse b96


  • Was darf ich fahren?
  •  Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

    Eingeschlossene Klassen: keine

  • Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden. Nach erfolgter Ausbildung erhält man eine Ausbildungsbescheinigung. Beim Straßenverkehrsamt wird im Führerschein die Klasse B 96 eingetragen. 

Mofa Führerschein

MOFA


Um ein Mofa bis 25 km/h fahren zu dürfen, braucht man eine Mofa - Prüfbescheinigung. Diese umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung, die Du mit unserem kostenlosen PC Programm bestehen kannst. 

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.  Du kannst dich aber bereits früher in der Fahrschule anmelden, sodass Du rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung erhältst.


Motorrad Führerschein

Klasse am


  • Was darf ich fahren?
    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Krafträder mir einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor). Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit  einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleitstung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Eingeschlossenen Klassen: keine
  • Vorbesitz einer Klasse: nein
  • Ausbildung
    • Theorie: 12 (6 bei Erweiterung) Doppelstunden Grundwissen & 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Praxis: Grundausbildung

Motorradführerschein

Klasse a1


  • Was darf ich fahren?
    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: AM
  • Vorbesitz einer Klasse: nein
  • Ausbildung
    • Theorie: 12 (bei Erweiterung 6) Doppelstunden Grundwissen) & 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Praxis: Grundausbildung & Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrten, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Lichtfahrten

Motorrad Führerschein

Klasse B196


  • Was darf ich fahren?
    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz einer Klasse: Klasse B von mindestens 5 Jahren ununterbrochen.
  • Ausbildung
    • Theorie: 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Praxis: 5 Doppelstunden
  • Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden. Nach erfolgter Ausbildung erhält man eine Ausbildungsbescheinigung. Beim Straßenverkehrsamt wird im Führerschein die Klasse B 196 eingetragen. Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Motorrad Führerschein

Klasse A2


  • Was darf ich fahren?
    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
  • Vorbesitz einer Klasse: nein
  • Ausbildung
    • Theorie: 12 (6 bei Erweiterung) Doppelstunden Grundwissen & 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt bei Aufstieg von A1 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz - Stufenregelung)
    • Praxis: Grundausbildung & Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrten, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Lichtfahrten
      (Bei Vorbesitz Kl. A1 weniger als 2 Jahre: Grundausbildung & Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überlandfahrten, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde Lichtfahrt (entfällt bei Aufstieg von A1 auf A2 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz A1 - Stufenregelung))

Motorrad Führerschein

Klasse A


  • Was darf ich fahren?
    Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Mindestalter:
    24 Jahre, bei direktem Zugang
    20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A2; A1:AM
  • Vorbesitz einer Klasse: nein
  • Ausbildung
    • Theorie: 12 (bei Erweiterung 6) Doppelstunden Grundwissen & 4  Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt bei Aufstieg von A2 auf A - Stufenführerschein - Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre)
    • Praxis: Grundausbildung & Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Lichtfahrten
      (Sonderfahrten  Kl. A2 auf A: 3 Fahrstunden Überlandfahrt, 2 Fahrstunden Autobahn, 1Fahrstunde Lichtfahrt)
      (Sonderfahrten entfallen bei Aufstieg A2 auf A - Stufenführerschein - Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre)

Trecker Führerschein

Klasse t


  • Was darf ich fahren? 
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: L; AM
  • Vorbesitz einer Klasse: nein
  • Ausbildung
    • Theorie: 12 (6 bei Erweiterung) Doppelstunden Grundwissen & 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Praxis: Grundausbildung 

Trecker Führerschein

Klasse L


  • Was darf ich fahren?
    Zugmaschinen,  die  nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen, Stabler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossenen Klassen: keine
  • Vorbesitz einer Klasse : nein
  • Ausbildung
    • Theorie: 12  Doppelstunden Grundwissen & 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Praxis: entfällt