Sobald Du 16 1/2 Jahre alt bist, kannst Du mit der Ausbildung loslegen.
Du musst einen Antrag bei der Behörde stellen, der von Deinen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.
Den Antrag füllen wir in der Fahrschule mit Dir aus und reichen ihn selbstverständlich für Dich bei der Behörde ein.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühesten 1 Monat vor Erreichen deines 17. Geburtstages ablegen. Zunächst erhälst du eine Prüfbescheinigung, auf der auch deine Begleitpersonen vermerkt sind. Mit dieser Prüfbescheinigung und deinem Personalausweis oder Reisepass darfst du nun mit einer Begleitperson in Deutschland und Österreich fahren. Spätestens 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag musst du diese Prüfbescheinigung bei der Behörde in einen Kartenführerschein umtauschen.
Deine Probezeit beginnt mit der bestanden praktischen Prüfung.